Preisliste


Die ausgewiesenen Preise sind gültig bis 31.12.2022 und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.


Ansichtsexemplare
(Vollständige Manuskripte zu Auswahlzwecken)

Die Zusendung per E-Mail im PDF-Format ist kostenlos.

Die Zusendung per Post erfolgt gegen eine Kostenerstattung der Druck- und Versandkosten. Hierbei berechnen wir für

Stücke mit einer Spieldauer von 60 oder mehr Minuten 2,00 Euro pro Ansichtsexemplar
Stücke mit einer Spieldauer von weniger als 60 Minuten 1,50 Euro pro Ansichtsexemplar
Porto/Verpackung 2,00 Euro pro Sendung
(6,00 Euro außerhalb Deutschlands)

Aufführungsmaterial (Auswahl zwischen Textbüchern oder Kopiervorlage zu Aufführungszwecken)

Gebundene Textbücher im DIN A4-Format

Stücke mit einer Spieldauer von 60 oder mehr Minuten 10,00 Euro/Buch
Stücke mit einer Spieldauer von weniger als 60 Minuten 7,00 Euro/Buch
Porto/Verpackung 6,00 Euro /Sendung (10,00 Euro außerhalb Deutschlands)

Kopiervorlagen (per E-Mail als Word-Dokument/PDF-Format oder auf dem Postweg) Inklusive der Kopierlizenz zur Vervielfältigung der notwendigen Manuskripte für Aufführungen Ihrer Bühne

Stücke mit einer Spieldauer von 60 oder mehr Minuten 20,00 Euro
Stücke mit einer Spieldauer von weniger als 60 Minuten 14,00 Euro
zzgl. Porto/Verpackung für Kopiervorlagen per Post 2,00 Euro/Sendung (4,00 Euro außerhalb Deutschlands)

Aufführungsgebühren

Die Aufführungsgebühren betragen pro Aufführung 10% der Gesamteinnahmen zuzüglich der am Tage der Aufführung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, aber nicht weniger als die Mindestgebühr. Die aktuelle Mindestgebühr eines Werkes finden Sie auf unserer Internetseite und in unserem aktuellen Katalog bei jedem Stückeintrag.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND AUFFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

 Allgemeine Geschäfts- und Aufführungsbedingungen als PDF-Datei

 

Allgemeines

 

1.1   Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn (Verlag) und seinen Vertragspartnern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung bzw. Bestellung gültigen Fassung. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der Verlag nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich.

 

1.2   Die Darstellungen auf der Internetseite und im Katalog stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB seitens des Verlages dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag das Vertragsangebot des potenziellen Vertragspartners annimmt, indem er die bestellte Ware an den Vertragspartner versendet bzw. eine Aufführungserlaubnis erteilt. Bei Verwendung des Online-Formulars erhält der Vertragspartner zudem eine Bestellbestätigung, die lediglich über den ordnungsgemäßen Eingang der Bestellung informiert. Durch den Versand der Bestellbestätigung kommt noch kein Vertrag zustande.

 

1.3   Sämtliche angegebenen Preise beinhalten die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer. Vertragspartnern im EU-Ausland wird bei Angabe einer gültigen internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Mehrwertsteuer berechnet. Bei Vertragspartnern außerhalb der EU richtet sich die Berechnung der Mehrwertsteuer nach den jeweils gültigen Steuergesetzen.

 

1.4   Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

1.5   Diese Geschäfts- und Aufführungsbedingungen können im Internet unter www.plausus.de jederzeit ausgedruckt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.   

 

Aufführung von Bühnenwerken

 

2     Geltung

 

2.1   Die nachfolgenden Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen, Proben vor Publikum und Aufführungen ohne Eintrittserhebung und/oder sonstige Einnahmen.

 

2.2   Aufführungen von Berufsbühnen und Aufführungen, an denen Berufsschauspieler beteiligt sind, oder andere gewerbliche Aufführungen sind hingegen nur nach dem Abschluss eines gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig.

 

2.3   Der Vertragspartner bleibt auch dann nach diesen Aufführungsbedingungen gebunden, wenn als Veranstalter der Aufführung ein Dritter auftritt.

 

3     Ansichtssendungen

 

3.1   Zwecks Ansicht und Auswahl übersendet der Verlag auf Wunsch unverbindlich vollständige Manuskripte der Bühnenwerke (Ansichtsexemplare) per Post oder per E-Mail.

 

3.2   Bei einer Zusendung per Post sind dem Verlag vom Besteller die Kosten für Druck und Versand zu erstatten. Diese werden nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnet. Die Preisliste ist auf der Internetseite des Verlages abrufbar und wird auf Anfrage auch per Email an den Vertragspartner versandt.

 

Die Ansichtsexemplare müssen nicht zurückgesendet werden. Eine Rücksendung der Ansichtsexemplare entbindet nicht von der Zahlung gemäß vorstehender Regelung.

 

3.3   Die Zusendung per E-Mail erfolgt kostenlos im pdf-Format.

 

3.4   Die Ansichtsexemplare dürfen nicht kopiert oder auf sonstige Weise vervielfältigt oder weitergegeben werden. Dies gilt auch für in Dateiform zugesandte Ansichtsexemplare. Elektronisch übersandte Ansichtsexemplare dürfen jedoch einmalig zum persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden.

 

4     Texte für die Aufführung

 

4.1   Beabsichtigt der Vertragspartner die Aufführung eines Stückes, so kann er Aufführungsmaterialien nach seiner Wahl entweder als gebundene Textbücher oder als Kopiervorlage anfordern. Die Kopiervorlage berechtigt den Vertragspartner zur eigenständigen Anfertigung eines Rollensatzes des Bühnenwerkes zur eigenen bühnenmäßigen Aufführung.

 

4.2    Die Kosten für Aufführungsmaterialien (Kopiervorlagen und Textbücher) werden nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnet. Die Preisliste ist auf der Internetseite des Verlages abrufbar und wird auf Anfrage auch per Email an den Vertragspartner versandt.

 

                                              

4.3   Vorgenannte Kosten beinhalten keine Aufführungsgebühr. Ein Aufführungsrecht entsteht noch nicht mit Bestellung bzw. dem Erhalt der Aufführungsmaterialien. Die Aufführungsmaterialien dürfen ohne Erlaubnis des Verlages weder kopiert, abgeschrieben noch in sonstiger Weise vervielfältigt werden.

 


 

5     Anmeldung von Aufführungen, Einräumung des Aufführungsrechtes

 

5.1   Der Vertragspartner meldet die beabsichtigten Aufführungstermine unverzüglich nach deren Festlegung, spätestens jedoch 14 Tage vor der Aufführung an. Hierzu wird entweder das Formular „Anmeldung von Aufführungen“ oder das Online-Formular unter www.plausus.de/anmeldung verwendet.

 

5.2   Eine Veröffentlichung von Aufführungsterminen (z.B. Presse, Internet) darf erst erfolgen, wenn die Aufführung genehmigt ist.

 

5.3   Nach erfolgter Anmeldung räumt der Verlag, auch im Namen des/der Urheberberechtigten für die angemeldeten beabsichtigten Aufführungen ein Aufführungsrecht ein (Aufführungserlaubnis). Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufführungserlaubnis besteht nicht.

 

6     Inhalt und Umfang des Aufführungsrechtes

 

6.1   Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes an den gemeldeten Terminen für den jeweils gemeldeten Spielort. Das Aufführungsrecht wird als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

Die Durchführung von Aufführungen ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist verboten.

 

6.2   Sonstige Rechte, insbesondere die Rechte der Bearbeitung, Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie gewerblichen Aufzeichnung sind nicht umfasst. Sie sind vorbehalten und werden ausschließlich vom Verlag vergeben.

 

6.3   Der Vertragspartner weist im Zusammenhang mit der Aufführung (Ankündigungen, Eintrittskarten, Plakate, Programmhefte usw.) in geeigneter Form schriftlich auf die Urheberschaft des Autors hin (Namensnennungsrecht). Entsprechendes gilt bei übersetzten Werken zusätzlich für den Übersetzer. Eine Änderung des Originaltitels des Stückes (ggf. in der Übersetzung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages

 

7     Aufführungsgebühr

 

7.1 Die Aufführungsgebühr entsteht mit jeder Aufführung. Sie beträgt 10% der Bruttoeinnahmen (Brutto-Kasseneinnahmen, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe etc.) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch die für jedes Stück ausgewiesene aktuelle Mindestgebühr. Die Ausweisung der Mindestgebühr erfolgt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verändert sich der aktuelle Mehrwertsteuersatz, so wird die Mindestgebühr entsprechend des zum jeweiligen Aufführungstermin gültigen Mehrwertsteuersatzes angepasst.

 

7.2   Bei Aufführungen eines Bühnenwerkes, bei denen eine Pauschale für Eintritt und/oder Essen erhoben wird (Dinnertheater), wird zur Ermittlung der Bruttoeinnahmen  nach Ziffer 7.1 der Anteil des Eintrittsentgeltes an der Pauschale, mindestens jedoch ein Satz von 20 % der Pauschale als Bruttoeinnahme nach Ziffer 7.1  zugrunde gelegt.

 

7.3   Ist der Vertragspartner nicht selbst Veranstalter der Aufführung, so sind für die Berechnung die durch die Aufführung insgesamt erzielten Bruttoeinnahmen des Veranstalters und des Vertragspartners maßgeblich.

 

7.4   Der Vertragspartner erteilt spätestens einen Monat nach der jeweiligen Aufführung die zur Berechnung der Aufführungsgebühr notwendigen Auskünfte unter Verwendung des Formulars „Abrechnung von Aufführungen“. Zuschauerzahlen und Einnahmen sind hierbei zwingend getrennt nach den jeweiligen Aufführungen anzugeben. Der Vertragspartner stellt bereits im Vorfeld sicher, dass er, sofern notwendig, auch über die Einnahmen Dritter Auskunft erteilen kann.

 

7.5   Der Verlag stellt die Aufführungsgebühr nach Übersendung des Formulars in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang auszugleichen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Abrechnung gilt eine Zahlung von Verzugszinsen ab einem Monat nach Datum der Aufführung vereinbart.

 

7.6   Die Aufführungsgebühr beinhaltet nicht eine etwaige an die GEMA zu zahlende Vergütung („kleines Recht“, z.B. bei Musikeinlagen). Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.

 

7.7   Bei Werken aus der Rubrik „Musicals“ sowie bei sonstigen mit einem entsprechenden Hinweis versehenen Werken beinhaltet die Aufführungsgebühr das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung des Werkes („großes Recht“), welches ausschließlich der Verlag und nicht etwa die GEMA wahrnimmt.

  

8     Auskunft

Der Vertragspartner ist dem Verlag gegenüber verpflichtet, auf Anforderung Auskunft über Art, Anzahl und Ausmaß der Aufführungen, nicht stattgefundene Aufführungen, Zuschauerplätze und erzielte Einnahmen zu erteilen. Die Auskunft muss es dem Verlag ermöglichen, Kosten und Aufführungsgebühren getrennt nach den jeweiligen Bühnenwerken und Aufführungen zu berechnen. Die Auskunft bezieht sich auch darauf, ob ein Bühnenwerk, für das Aufführungsmaterialien übersandt wurden, überhaupt aufgeführt wurde.

 


 

9     Verstöße gegen das Urheberrecht, Vertragsstrafe

 

9.1   Verstöße gegen das Urheberrecht, insbesondere nicht genehmigte Aufführungen, mangelnde Auskunftserteilung und unerlaubte Vervielfältigung der Manuskripte (Textbücher, Kopiervorlagen, Ansichtsexemplare) werden zivilrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.

 

9.2   Vervielfältigungen der Ansichtsexemplare statt des Bezuges von Aufführungsmaterialien lösen doppelte Kosten nach Ziffer 4 für die Kopiervorlage aus.

 

9.3   Für jede Aufführung ohne Erlaubnis des Verlages zahlt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Aufführungsgebühr nach Ziffer 7. Zudem ersetzt der Vertragspartner die Kosten, die durch etwaige Nachforschungen entstanden sind. 

 

9.4   Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Abrechnung von Aufführungen nicht nach, kann der Verlag nach Ablauf der Frist von einem Monat nach Ziffer 7.4 wählen, ob er den Auskunftsanspruch durchsetzt oder stattdessen als Vertragsstrafe die dreifache Mindestaufführungsgebühr verlangt.

 

Verkauf von Büchern, sonstigen Medien und Theaterbedarf

 

10    Lieferung, Versandkosten, Bezahlung, Zölle, Eigentumsvorbehalt

 

10.1 Der Verlag ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Sofern Teillieferungen vorgenommen werden, übernimmt der Verlag die zusätzlichen Portokosten.

 

10.2 Die Höhe der Versandkosten ist der Versandkostenübersicht zu entnehmen.

 

10.3 Der Versand erfolgt auf Rechnung.

 

10.4 Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Einfuhrabgaben anfallen und Export-beschränkungen bestehen. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung etwaiger Zölle und Gebühren verantwortlich.

 

10.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verlages.

 

11    Gewährleistung

 

11.1 Der Verlag steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Mängel ein, die bei der Übergabe der Ware vorhanden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

 

11.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), ist die Gewährleistungsfrist abweichend von Ziffer 10.1 auf ein Jahr beschränkt.          

 

 

12    Widerrufsrecht für Verbraucher

 

                                              

 

 

Widerrufsbelehrung (Kaufvertrag)

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn

E-Mail: info@plausus.de / Fax: 0228/3694815

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung (Dienstleistungen)

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn

E-Mail: info@plausus.de / Fax: 0228/3694815

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

 

 

 

 

13 Online-Streitbeilegung (OS)

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Unsere Email-Adresse lautet: info@plausus.de

 

14 Datenschutz

 

14.1  Der Verlag verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Vertragspartner gemäß den datenschutz-rechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

 

14.2  Personenbezogene Daten werden nur für vertragliche Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Hiervon umfasst ist bei Aufführungen die Weitergabe des Namens des Vertragspartners und der Informationen nach Ziffer 7.4 an den Urheberberechtigten zwecks Abrechnung zwischen Verlag und Urheberberechtigtem. Ein Verkauf oder sonstige Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

14.3  Der Vertragspartner hat zudem die Möglichkeit, in die Weitergabe seiner Kontaktdaten an den Urheber-berechtigten einzuwilligen, damit dieser die Daten seinerseits für eine Kontaktaufnahme (zwecks Austausch über die praktische Umsetzung des Werkes, Empfehlung neuer Werke usw.) nutzen kann. Die Einwilligung kann bei Aufführungsanmeldung und/oder Aufführungsabrechnung erteilt werden.

                                              

14.4  Auf schriftliche Anfrage erteilt der Verlag Auskunft über die gespeicherten Daten.

 

 

15 Schlussbestimmungen

 

15.1  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG).

 

15.2  Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, richtet sich der Gerichtstand nach dem Sitz des Verlages. Dies gilt auch, sofern ein Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

15.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

Preisliste


Die ausgewiesenen Preise sind gültig bis 31.12.2022 und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.


Ansichtsexemplare
(Vollständige Manuskripte zu Auswahlzwecken)

Die Zusendung per E-Mail im PDF-Format ist kostenlos.

Die Zusendung per Post erfolgt gegen eine Kostenerstattung der Druck- und Versandkosten. Hierbei berechnen wir für

Stücke mit einer Spieldauer von 60 oder mehr Minuten 2,00 Euro pro Ansichtsexemplar
Stücke mit einer Spieldauer von weniger als 60 Minuten 1,50 Euro pro Ansichtsexemplar
Porto/Verpackung 2,00 Euro pro Sendung
(6,00 Euro außerhalb Deutschlands)

Aufführungsmaterial (Auswahl zwischen Textbüchern oder Kopiervorlage zu Aufführungszwecken)

Gebundene Textbücher im DIN A4-Format

Stücke mit einer Spieldauer von 60 oder mehr Minuten 10,00 Euro/Buch
Stücke mit einer Spieldauer von weniger als 60 Minuten 7,00 Euro/Buch
Porto/Verpackung 6,00 Euro /Sendung (10,00 Euro außerhalb Deutschlands)

Kopiervorlagen (per E-Mail als Word-Dokument/PDF-Format oder auf dem Postweg) Inklusive der Kopierlizenz zur Vervielfältigung der notwendigen Manuskripte für Aufführungen Ihrer Bühne

Stücke mit einer Spieldauer von 60 oder mehr Minuten 20,00 Euro
Stücke mit einer Spieldauer von weniger als 60 Minuten 14,00 Euro
zzgl. Porto/Verpackung für Kopiervorlagen per Post 2,00 Euro/Sendung (4,00 Euro außerhalb Deutschlands)

Aufführungsgebühren

Die Aufführungsgebühren betragen pro Aufführung 10% der Gesamteinnahmen zuzüglich der am Tage der Aufführung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, aber nicht weniger als die Mindestgebühr. Die aktuelle Mindestgebühr eines Werkes finden Sie auf unserer Internetseite und in unserem aktuellen Katalog bei jedem Stückeintrag.


ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND AUFFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

 Allgemeine Geschäfts- und Aufführungsbedingungen als PDF-Datei

 

Allgemeines

 

1.1   Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn (Verlag) und seinen Vertragspartnern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung bzw. Bestellung gültigen Fassung. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der Verlag nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich.

 

1.2   Die Darstellungen auf der Internetseite und im Katalog stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB seitens des Verlages dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag das Vertragsangebot des potenziellen Vertragspartners annimmt, indem er die bestellte Ware an den Vertragspartner versendet bzw. eine Aufführungserlaubnis erteilt. Bei Verwendung des Online-Formulars erhält der Vertragspartner zudem eine Bestellbestätigung, die lediglich über den ordnungsgemäßen Eingang der Bestellung informiert. Durch den Versand der Bestellbestätigung kommt noch kein Vertrag zustande.

 

1.3   Sämtliche angegebenen Preise beinhalten die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer. Vertragspartnern im EU-Ausland wird bei Angabe einer gültigen internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Mehrwertsteuer berechnet. Bei Vertragspartnern außerhalb der EU richtet sich die Berechnung der Mehrwertsteuer nach den jeweils gültigen Steuergesetzen.

 

1.4   Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

1.5   Diese Geschäfts- und Aufführungsbedingungen können im Internet unter www.plausus.de jederzeit ausgedruckt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.   

 

Aufführung von Bühnenwerken

 

2     Geltung

 

2.1   Die nachfolgenden Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen, Proben vor Publikum und Aufführungen ohne Eintrittserhebung und/oder sonstige Einnahmen.

 

2.2   Aufführungen von Berufsbühnen und Aufführungen, an denen Berufsschauspieler beteiligt sind, oder andere gewerbliche Aufführungen sind hingegen nur nach dem Abschluss eines gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig.

 

2.3   Der Vertragspartner bleibt auch dann nach diesen Aufführungsbedingungen gebunden, wenn als Veranstalter der Aufführung ein Dritter auftritt.

 

3     Ansichtssendungen

 

3.1   Zwecks Ansicht und Auswahl übersendet der Verlag auf Wunsch unverbindlich vollständige Manuskripte der Bühnenwerke (Ansichtsexemplare) per Post oder per E-Mail.

 

3.2   Bei einer Zusendung per Post sind dem Verlag vom Besteller die Kosten für Druck und Versand zu erstatten. Diese werden nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnet. Die Preisliste ist auf der Internetseite des Verlages abrufbar und wird auf Anfrage auch per Email an den Vertragspartner versandt.

 

Die Ansichtsexemplare müssen nicht zurückgesendet werden. Eine Rücksendung der Ansichtsexemplare entbindet nicht von der Zahlung gemäß vorstehender Regelung.

 

3.3   Die Zusendung per E-Mail erfolgt kostenlos im pdf-Format.

 

3.4   Die Ansichtsexemplare dürfen nicht kopiert oder auf sonstige Weise vervielfältigt oder weitergegeben werden. Dies gilt auch für in Dateiform zugesandte Ansichtsexemplare. Elektronisch übersandte Ansichtsexemplare dürfen jedoch einmalig zum persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden.

 

4     Texte für die Aufführung

 

4.1   Beabsichtigt der Vertragspartner die Aufführung eines Stückes, so kann er Aufführungsmaterialien nach seiner Wahl entweder als gebundene Textbücher oder als Kopiervorlage anfordern. Die Kopiervorlage berechtigt den Vertragspartner zur eigenständigen Anfertigung eines Rollensatzes des Bühnenwerkes zur eigenen bühnenmäßigen Aufführung.

 

4.2    Die Kosten für Aufführungsmaterialien (Kopiervorlagen und Textbücher) werden nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnet. Die Preisliste ist auf der Internetseite des Verlages abrufbar und wird auf Anfrage auch per Email an den Vertragspartner versandt.

 

                                              

4.3   Vorgenannte Kosten beinhalten keine Aufführungsgebühr. Ein Aufführungsrecht entsteht noch nicht mit Bestellung bzw. dem Erhalt der Aufführungsmaterialien. Die Aufführungsmaterialien dürfen ohne Erlaubnis des Verlages weder kopiert, abgeschrieben noch in sonstiger Weise vervielfältigt werden.

 


 

5     Anmeldung von Aufführungen, Einräumung des Aufführungsrechtes

 

5.1   Der Vertragspartner meldet die beabsichtigten Aufführungstermine unverzüglich nach deren Festlegung, spätestens jedoch 14 Tage vor der Aufführung an. Hierzu wird entweder das Formular „Anmeldung von Aufführungen“ oder das Online-Formular unter www.plausus.de/anmeldung verwendet.

 

5.2   Eine Veröffentlichung von Aufführungsterminen (z.B. Presse, Internet) darf erst erfolgen, wenn die Aufführung genehmigt ist.

 

5.3   Nach erfolgter Anmeldung räumt der Verlag, auch im Namen des/der Urheberberechtigten für die angemeldeten beabsichtigten Aufführungen ein Aufführungsrecht ein (Aufführungserlaubnis). Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufführungserlaubnis besteht nicht.

 

6     Inhalt und Umfang des Aufführungsrechtes

 

6.1   Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes an den gemeldeten Terminen für den jeweils gemeldeten Spielort. Das Aufführungsrecht wird als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

Die Durchführung von Aufführungen ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist verboten.

 

6.2   Sonstige Rechte, insbesondere die Rechte der Bearbeitung, Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie gewerblichen Aufzeichnung sind nicht umfasst. Sie sind vorbehalten und werden ausschließlich vom Verlag vergeben.

 

6.3   Der Vertragspartner weist im Zusammenhang mit der Aufführung (Ankündigungen, Eintrittskarten, Plakate, Programmhefte usw.) in geeigneter Form schriftlich auf die Urheberschaft des Autors hin (Namensnennungsrecht). Entsprechendes gilt bei übersetzten Werken zusätzlich für den Übersetzer. Eine Änderung des Originaltitels des Stückes (ggf. in der Übersetzung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages

 

7     Aufführungsgebühr

 

7.1 Die Aufführungsgebühr entsteht mit jeder Aufführung. Sie beträgt 10% der Bruttoeinnahmen (Brutto-Kasseneinnahmen, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe etc.) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch die für jedes Stück ausgewiesene aktuelle Mindestgebühr. Die Ausweisung der Mindestgebühr erfolgt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verändert sich der aktuelle Mehrwertsteuersatz, so wird die Mindestgebühr entsprechend des zum jeweiligen Aufführungstermin gültigen Mehrwertsteuersatzes angepasst.

 

7.2   Bei Aufführungen eines Bühnenwerkes, bei denen eine Pauschale für Eintritt und/oder Essen erhoben wird (Dinnertheater), wird zur Ermittlung der Bruttoeinnahmen  nach Ziffer 7.1 der Anteil des Eintrittsentgeltes an der Pauschale, mindestens jedoch ein Satz von 20 % der Pauschale als Bruttoeinnahme nach Ziffer 7.1  zugrunde gelegt.

 

7.3   Ist der Vertragspartner nicht selbst Veranstalter der Aufführung, so sind für die Berechnung die durch die Aufführung insgesamt erzielten Bruttoeinnahmen des Veranstalters und des Vertragspartners maßgeblich.

 

7.4   Der Vertragspartner erteilt spätestens einen Monat nach der jeweiligen Aufführung die zur Berechnung der Aufführungsgebühr notwendigen Auskünfte unter Verwendung des Formulars „Abrechnung von Aufführungen“. Zuschauerzahlen und Einnahmen sind hierbei zwingend getrennt nach den jeweiligen Aufführungen anzugeben. Der Vertragspartner stellt bereits im Vorfeld sicher, dass er, sofern notwendig, auch über die Einnahmen Dritter Auskunft erteilen kann.

 

7.5   Der Verlag stellt die Aufführungsgebühr nach Übersendung des Formulars in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang auszugleichen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Abrechnung gilt eine Zahlung von Verzugszinsen ab einem Monat nach Datum der Aufführung vereinbart.

 

7.6   Die Aufführungsgebühr beinhaltet nicht eine etwaige an die GEMA zu zahlende Vergütung („kleines Recht“, z.B. bei Musikeinlagen). Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.

 

7.7   Bei Werken aus der Rubrik „Musicals“ sowie bei sonstigen mit einem entsprechenden Hinweis versehenen Werken beinhaltet die Aufführungsgebühr das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung des Werkes („großes Recht“), welches ausschließlich der Verlag und nicht etwa die GEMA wahrnimmt.

  

8     Auskunft

Der Vertragspartner ist dem Verlag gegenüber verpflichtet, auf Anforderung Auskunft über Art, Anzahl und Ausmaß der Aufführungen, nicht stattgefundene Aufführungen, Zuschauerplätze und erzielte Einnahmen zu erteilen. Die Auskunft muss es dem Verlag ermöglichen, Kosten und Aufführungsgebühren getrennt nach den jeweiligen Bühnenwerken und Aufführungen zu berechnen. Die Auskunft bezieht sich auch darauf, ob ein Bühnenwerk, für das Aufführungsmaterialien übersandt wurden, überhaupt aufgeführt wurde.

 


 

9     Verstöße gegen das Urheberrecht, Vertragsstrafe

 

9.1   Verstöße gegen das Urheberrecht, insbesondere nicht genehmigte Aufführungen, mangelnde Auskunftserteilung und unerlaubte Vervielfältigung der Manuskripte (Textbücher, Kopiervorlagen, Ansichtsexemplare) werden zivilrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.

 

9.2   Vervielfältigungen der Ansichtsexemplare statt des Bezuges von Aufführungsmaterialien lösen doppelte Kosten nach Ziffer 4 für die Kopiervorlage aus.

 

9.3   Für jede Aufführung ohne Erlaubnis des Verlages zahlt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Aufführungsgebühr nach Ziffer 7. Zudem ersetzt der Vertragspartner die Kosten, die durch etwaige Nachforschungen entstanden sind. 

 

9.4   Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Abrechnung von Aufführungen nicht nach, kann der Verlag nach Ablauf der Frist von einem Monat nach Ziffer 7.4 wählen, ob er den Auskunftsanspruch durchsetzt oder stattdessen als Vertragsstrafe die dreifache Mindestaufführungsgebühr verlangt.

 

Verkauf von Büchern, sonstigen Medien und Theaterbedarf

 

10    Lieferung, Versandkosten, Bezahlung, Zölle, Eigentumsvorbehalt

 

10.1 Der Verlag ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Sofern Teillieferungen vorgenommen werden, übernimmt der Verlag die zusätzlichen Portokosten.

 

10.2 Die Höhe der Versandkosten ist der Versandkostenübersicht zu entnehmen.

 

10.3 Der Versand erfolgt auf Rechnung.

 

10.4 Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Einfuhrabgaben anfallen und Export-beschränkungen bestehen. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung etwaiger Zölle und Gebühren verantwortlich.

 

10.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verlages.

 

11    Gewährleistung

 

11.1 Der Verlag steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Mängel ein, die bei der Übergabe der Ware vorhanden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

 

11.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), ist die Gewährleistungsfrist abweichend von Ziffer 10.1 auf ein Jahr beschränkt.          

 

 

12    Widerrufsrecht für Verbraucher

 

                                              

 

 

Widerrufsbelehrung (Kaufvertrag)

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn

E-Mail: info@plausus.de / Fax: 0228/3694815

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung (Dienstleistungen)

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn

E-Mail: info@plausus.de / Fax: 0228/3694815

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

 

 

 

 

13 Online-Streitbeilegung (OS)

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Unsere Email-Adresse lautet: info@plausus.de

 

14 Datenschutz

 

14.1  Der Verlag verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Vertragspartner gemäß den datenschutz-rechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

 

14.2  Personenbezogene Daten werden nur für vertragliche Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Hiervon umfasst ist bei Aufführungen die Weitergabe des Namens des Vertragspartners und der Informationen nach Ziffer 7.4 an den Urheberberechtigten zwecks Abrechnung zwischen Verlag und Urheberberechtigtem. Ein Verkauf oder sonstige Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

14.3  Der Vertragspartner hat zudem die Möglichkeit, in die Weitergabe seiner Kontaktdaten an den Urheber-berechtigten einzuwilligen, damit dieser die Daten seinerseits für eine Kontaktaufnahme (zwecks Austausch über die praktische Umsetzung des Werkes, Empfehlung neuer Werke usw.) nutzen kann. Die Einwilligung kann bei Aufführungsanmeldung und/oder Aufführungsabrechnung erteilt werden.

                                              

14.4  Auf schriftliche Anfrage erteilt der Verlag Auskunft über die gespeicherten Daten.

 

 

15 Schlussbestimmungen

 

15.1  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG).

 

15.2  Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, richtet sich der Gerichtstand nach dem Sitz des Verlages. Dies gilt auch, sofern ein Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

15.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.